DOG PROoFED

Canis Lupus Lumpi

Hundeauslaufservice

 

“Gib dem Menschen einen Hund und seine Seele wird gesund.”

(Hildegard von Bingen)

vice versa

Geben wir unseren Hunden was sie glücklich macht und gesund erhält: Mit Freunden unterwegs sein, spielen, schnuppern, lernen. 

Mein Service von Montag bis Freitag

Abholen und Bringen der Hunde

Gruppen mit gut sozialisierten Hunden unter professioneller Anleitung

auf das Rudel abgestimmte Aktivitäten 

mit Bedacht zusammengestellte Gruppen

variierende Auslaufgebiete

reine Auslaufzeit regulär 2,5 bis  3 Stunden

Aktuell werden von Montag bis Freitag die Hunde so eingesammelt, dass wir gegen 9.00/ 9.30 Uhr das Hundeauslaufgebiet erreichen. Gegen 12.00/ 12.30 Uhr machen wir uns wieder auf den Heimweg, es sei denn es ist so ein schöner Tag, dass wir noch eine Weile zusammen bleiben möchten – dann tun wir dies. Bei so richtig ollem Wetter kann es sein, dass wir auch mal früher nach Hause kommen – aber das ist wirklich sehr selten. 

Natürlich ist der Hundebus klimatisiert bzw. beheizt und verfügt über Wärmeschutzverglasung – wir werden tierschutzkonform chauffiert. 

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In variierenden Auslaufgebieten sind wir ca. drei Stunden unterwegs. Je nach Witterungsbedingung und Rudelkonstellation fahren wir Fahrrad, gehen schwimmen, laufen, spielen, lernen voneinander und miteinander und kommen gemeinsam zur Ruhe. 

Wir sind Profis im Integrieren von sowohl eher unsicheren als auch rüpeligen Kandidaten. 

Ihr Hund ist nicht so richtig gut sozialisiert?

Wir helfen Ihnen auf dem Weg zum sozialen Hund!

Qualifiziert

Seit 2019 gilt in Berlin das neue Hundegesetz. Das heißt zum gewerbsmäßigen Führen von mehr als 4 Hunden bedarf es aktuell einer Genehmigung. Im Frühjahr 2019 habe ich die theoretische und praktische Prüfung vom Berufsverband für Hundebetreuer und Dogwalker (BHD) bestanden. Durch das Veterinäramt wurde mir die Erlaubnis zum Führen von mehr als 4 Hunden nach Paragraf 27 (1) des Berliner Hundegesetzes erteilt. 

Luci hat Mitte 2022 ebenso die Erlaubnis zum Führen von mehr als 4 Hunden nach Paragraf 27 (1) des Berliner Hundegesetzes erhalten.